Höchstgrenzen bei Einnahmen im Nebenerwerb 2020

Grenzen - kein schönes Wort, aber in diesem Fall sind sie euch sehr nützlich. Denn diese Grenzen sagen euch, ab wann es komplizierter wird. Denn das ist ja etwas, was wir im Nebenerwerb eigentlich vermeiden wollen. Es soll einfach nur etwas sein, was Spaß macht. Sobald es darum geht, dass man Umsatzsteuer anmelden oder Bilanzen führen muss, muss man auch entsprechende Einnahmen generieren, die diesen Aufwand dann rechtfertigen. Und das macht ein Nebenerwerb meist nicht - und soll er auch gar nicht. 

 

Wer heute ein Gewerbe anmeldet und dies als Kleinunternehmer führt, hat in der Regel nicht die Absicht, ein großes Vermögen mit seinem Unternehmen zu erwirtschaften. Es geht aber darum, mit dem Hobby Geld zu verdienen und einfach ein bisschen mehr sein eigenes Ding zu machen. Selbstverwirklichung eben. Daher macht es euch einfach, und haltet euch an folgende Höchstgrenze, um so stressreduziert eure neugewonnene Freiheit zu genießen:

 

Deine Einnahmen (also der Umsatz, nicht Gewinn (Gewinn = Umsatz - Kosten)) liegen unter 22.000 € (ab 2020, vorher lag die Höchstgrenze bei 17.500 €)

 

Um nun noch sorgenfreier zu sein, empfiehlt sich gleichzeitig eine Festanstellung von min. 20 Stunden pro Woche. Denn dann ist dies eure Hauptbeschäftigung, sodass ihr über diese Anstellung sozial- und krankenversichert seid. 

Bedenkt aber, dass eurer Gewinn nicht steuerfrei ist, auch wenn ihr weniger als 22.000 € im Jahr eingenommen habt. Ihr seid nur befreit von der Umsatzsteuer, einer möglichen Gewerbesteuer und dem Führen aufwändiger Bücher. Ihr müsst trotzdem Einkommenssteuer auf euren Gewinn bezahlen. Wie hoch diese ausfällt, liegt an dem Gehalt, welches ihr zusätzlich noch über die Festanstellung erhaltet. In der Regel solltet ihr hier mit nachträglichen Einkommenssteuer-Abgaben in Höhe von 25 bis 30 % rechnen. Die Abrechnung erfolgt mit eurer normalen Steuererklärung im neuen Jahr. Dazu müsst ihr nur eine einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, die wir euch noch in einem weiteren Artikel erklären werden.